In der Suche nach Ihrer Immobilie in Monaco steht unsere Agentur an Ihrer Seite, um Sie bei Ihrer Entscheidung zu begleiten. Wir beraten Sie während des gesamten Kaufprozesses.

Ein erleichterter Erwerbsprozess

Wenn Sie Ihr Projekt unserer Expertengruppe anvertrauen, wird der Kaufprozess für Ihre Immobilie vereinfacht. Sie müssen uns lediglich folgende Informationen mitteilen:

  • Ihre Bedürfnisse: Miet-/Vermögensinvestition oder Nutzung (Wohn-/Gewerbezweck)
  • Ihr Budget für dieses Projekt
  • ob Sie mit Familie, allein oder zu zweit kommen
  • ob Sie ein bevorzugtes Viertel haben
  • alle Informationen, die Sie für notwendig erachten, damit wir Sie bei Ihrem Projekt bestmöglich begleiten können

Mit all diesen Informationen werden wir Ihnen sowohl Immobilien vorschlagen, die öffentlich zum Verkauf stehen, als auch solche, deren Verkauf weitaus diskreter verläuft. Darin liegt unser gesamter Mehrwert als lokale Agentur mit fundierter Marktkenntnis. Unsere Partner informieren uns nämlich über Angebote aus dem "off-market" – einem Immobilienmarkt, der weder in den Schaufenstern der Agenturen noch auf den Immobilienportalen des Rochers zu finden ist.

Wir übernehmen es, mit Ihnen die Objekte zu besichtigen, die Ihre Aufmerksamkeit erregt haben, und helfen Ihnen dabei, deren tatsächlichen Wert einzuschätzen. Wir führen die Verhandlungen mit dem Verkäufer für Sie – unter Ihrer Kontrolle und gemäß Ihren Preisvorstellungen.

Sobald eine Einigung erzielt wurde, wird von uns ein Kaufangebot verfasst. An diesem Punkt möchten wir Sie darauf hinweisen, dass jede vom Verkäufer gegengezeichnete Annahme des Angebots eine endgültige Bindung darstellt. Nur die im Kaufangebot genannten aufschiebenden Bedingungen könnten Sie dann vom Vertrag entbinden.

Wir stellen sicher, dass das Kaufangebot alle gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen enthält:

  • die Identität des Erwerbers, urkundlich nachgewiesen,
  • die eindeutige Bezeichnung der erworbenen Immobilie,
  • den Verkaufspreis des Objekts sowie die von Ihnen gewählte Zahlungsmodalität,
  • die Gültigkeitsdauer des Kaufangebots,
  • die Nebenkosten sowie die für den Verkauf geltenden Bedingungen,
  • die bekannten aufschiebenden Bedingungen, die sich in Form von durchzuführenden Arbeiten oder einer zu erlangenden Finanzierung manifestieren können und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfüllt sein müssen,
  • die verschiedenen Kosten und Honorare, die beim Kauf Ihrer künftigen Immobilie anfallen,
  • schließlich die Frist, bis zu der die notarielle Beurkundung zwischen dem Verkäufer und Ihnen stattgefunden haben muss.

Sobald das Angebot ordnungsgemäß angenommen wurde, können wir Ihren Anzahlungsscheck bei einem Notar des Fürstentums hinterlegen. Sie können auch innerhalb von 48 Stunden eine Banküberweisung direkt auf das Konto der Kanzlei vornehmen. Das Kaufangebot gilt dann als angenommen, und weder Sie noch der Verkäufer können einen Rückzieher machen.

Muss ich einen Kaufvorvertrag aufsetzen?

Der Kaufvorvertrag ist in Monaco kein obligatorischer Akt. Dennoch ist es ratsamer, einen solchen aufzusetzen, wenn Sie Ihre Immobilie über ein Bankdarlehen erwerben oder wenn das Objekt vom Staat vorkaufsrechtlich beansprucht werden kann.

Das Fürstentum Monaco behält sich nämlich das Recht vor, Immobilien, deren Bau vor dem Jahr 1947 liegt, per Vorkaufsrecht zu erwerben. Die Verwaltung verfügt dann über eine Frist von 30 Tagen ab Unterzeichnung des Kaufvorvertrags, um in das Erwerbsverfahren an Ihrer Stelle einzutreten.

Wie läuft die Schlüsselübergabe ab?

Die Unterzeichnung der notariellen Urkunde findet in der Kanzlei eines Notars des Fürstentums statt. Als bedeutender Moment Ihres Kaufs verleiht Ihre Unterschrift auf der Urkunde dieser Rechtskraft.

Das Datum der Unterzeichnung markiert den Beginn Ihres neuen Status als Eigentümer der Immobilie. In diesem Augenblick werden Ihnen die Schlüssel übergeben. Zuvor müssen Sie jedoch die mit dem Erwerb der Immobilie verbundenen Notarkosten begleichen:

  • Der Kauf einer neuen oder im Bau befindlichen Immobilie erfordert die Zahlung von Kosten in Höhe von 2,5% des Gesamtwerts der Immobilie.
  • Erwerben Sie die Immobilie als natürliche Person oder über eine im Fürstentum eingetragene Personengesellschaft, belaufen sich die Kosten auf 6% des Immobilienwerts.
  • Ein Kauf, der für Rechnung einer Offshore- oder ausländischen Gesellschaft getätigt wird, zieht Kosten in Höhe von 7,5% des Gesamtwerts der Immobilie nach sich.
  • Schließlich unterliegen Leibrenten Kosten in Höhe von 6% des geschätzten Bouquets, zuzüglich der Summe von 10 Jahresrenten.

Darüber hinaus sind die Agenturhonorare durch den Tarif der monegassischen Immobilienkammer auf 3% netto für Erwerber auf den Kaufpreis festgesetzt und müssen spätestens zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der notariellen Urkunde beglichen werden.

Sie sind nun im Besitz der Schlüssel Ihrer neuen Immobilie. Handelt es sich um ein zur Vermietung bestimmtes Objekt, können wir Sie darüber hinaus bei der Mietverwaltung Ihrer Immobilie begleiten.

Quellen:

  • https://service-public-particuliers.gouv.mc
  • Loi n. 1.381 du 29/06/2011, relative aux droits d'enregistrement exigibles sur les mutations de biens et de droits immobiliers, section II, Des droits d'enregistrement et d'hypothèque.
  • Ordonnance n. 1.016 du 04/11/1954, fixant les modalités d'exercice du droit de préemption insitué par l'article 28 de la loi n°580, du 29 juillet 1953.
  • https://www.legimonaco.mc