Bei der Suche nach Ihrer Immobilie in Monaco steht Ihnen unsere Agentur zur Seite, um Sie bei Ihrer Wahl zu begleiten. Wir beraten Sie während des gesamten Kaufprozesses.
Ein vereinfachter Erwerbsprozess
Wenn Sie Ihr Projekt unserer Expertenagentur anvertrauen, wird der Kaufprozess Ihrer Immobilie vereinfacht. Sie müssen uns lediglich folgende Informationen mitteilen:
- Ihre Bedürfnisse: Miet-/Vermögensinvestition oder Nutzungszweck (Wohn-/Geschäftsnutzung)
- Ihr Budget für dieses Projekt
- ob Sie mit Familie, allein oder zu zweit kommen
- ob Sie ein bevorzugtes Viertel haben
- alle Informationen, die Sie für notwendig erachten, damit wir Sie bestmöglich bei Ihrem Projekt begleiten können
Mit all diesen Informationen ausgestattet, werden wir Ihnen Immobilien vorschlagen, die öffentlich zum Verkauf stehen, sowie solche, deren Verkauf weitaus vertraulicher ist. Darin liegt unser gesamter Mehrwert als lokale Agentur mit Marktkenntnis. Tatsächlich teilen uns unsere Partner die "Off-Market"-Angebote mit. Ein Immobilienmarkt, der weder in den Schaufenstern der Agenturen noch auf den Immobilien-Websites des Fürstentums zu finden ist.
Wir werden die Immobilien, die Ihre Aufmerksamkeit erregt haben, gemeinsam mit Ihnen besichtigen und Ihnen helfen, ihren tatsächlichen Wert einzuschätzen. Wir führen die Verhandlungen mit dem Verkäufer in Ihrem Namen, unter Ihrer Kontrolle und gemäß Ihren Preisvorstellungen.
Sobald eine Einigung erzielt wird, wird ein Kaufangebot von unserem Team erstellt. An dieser Stelle möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass jede Annahme des vom Verkäufer gegengezeichneten Angebots eine endgültige Verpflichtung darstellt. Nur die im Kaufangebot genannten aufschiebenden Bedingungen könnten Sie dann vom Vertrag lösen.
Wir stellen sicher, dass dieses Kaufangebot alle gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen enthält:
- die Identität des Käufers, durch Dokumente überprüft,
- die eindeutige Bezeichnung der zu erwerbenden Immobilie,
- den Verkaufspreis der Immobilie sowie die von Ihnen gewählte Zahlungsart,
- die Gültigkeitsdauer des Kaufangebots,
- die Kosten sowie die für den Verkauf geltenden Bedingungen,
- die bekannten aufschiebenden Bedingungen, die sich in durchzuführenden Arbeiten oder zu beschaffender Finanzierung materialisieren können und die innerhalb der vorgesehenen Fristen erfüllt werden müssen,
- die verschiedenen Gebühren und Honorare, die beim Kauf Ihrer zukünftigen Immobilie anfallen,
- schließlich das Datum, bis zu dem die Beurkundung zwischen dem Verkäufer und Ihnen erfolgen muss.
Sobald das Angebot ordnungsgemäß angenommen wurde, können wir Ihren Anzahlungsscheck bei einem Notar des Fürstentums hinterlegen. Sie können auch eine Banküberweisung direkt auf das Konto der Kanzlei vornehmen, innerhalb von 48 Stunden. Das Kaufangebot ist dann angenommen und weder Sie noch der Verkäufer können mehr zurücktreten.
Muss ich einen Vorvertrag erstellen?
Der Vorvertrag ist in Monaco kein obligatorischer Akt. Dennoch ist es sicherer, einen zu erstellen, wenn Sie Ihre Immobilie über ein Bankdarlehen kaufen oder wenn die Immobilie vom Staat vorkaufsrechtlich beansprucht werden kann.
Tatsächlich behält sich das Fürstentum Monaco das Recht vor, Immobilien, deren Bau vor dem Jahr 1947 liegt, durch Vorkaufsrecht zu erwerben. Die Verwaltung verfügt dann über eine Frist von 30 Tagen ab Unterzeichnung des Vorvertrags, um sich im Erwerbsverfahren an Ihre Stelle zu setzen.
Wie erfolgt die Schlüsselübergabe?
Die Unterzeichnung der notariellen Urkunde findet in einer Notarkanzlei des Fürstentums statt. Als wichtiger Moment Ihres Kaufs verleiht Ihre Unterschrift auf der Urkunde dieser Rechtskraft.
Ihr Datum markiert den Beginn Ihres neuen Status als Immobilieneigentümer. In diesem Moment werden Ihnen die Schlüssel übergeben. Zuvor müssen Sie jedoch die mit dem Immobilienerwerb verbundenen Notargebühren begleichen:
- Der Kauf einer Neuimmobilie oder einer Immobilie im zukünftigen Fertigstellungszustand erfordert die Zahlung von Gebühren in Höhe von 2,5% des Gesamtwerts der Immobilie.
- Falls Sie die Immobilie als natürliche Person oder über eine im Fürstentum eingetragene Zivilgesellschaft erwerben, betragen die Gebühren 6% des Immobilienwerts.
- Ein Kauf im Namen einer Offshore- oder ausländischen Gesellschaft führt zu Gebühren in Höhe von 7,5% des Gesamtwerts der Immobilie.
- Schließlich unterliegen Leibrentenverkäufe Gebühren in Höhe von 6% des geschätzten Werts der Einmalzahlung zuzüglich der Summe von 10 Jahresrenten.
Darüber hinaus werden die Agenturgebühren durch den Tarif der Monegassischen Immobilienkammer auf 3% zuzüglich Steuern für Käufer auf den Kaufpreis festgelegt; diese müssen spätestens zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der notariellen Urkunde beglichen werden.
Sie sind nun im Besitz der Schlüssel Ihrer neuen Immobilie. Wenn es sich um eine zur Vermietung bestimmte Immobilie handelt, können wir Sie darüber hinaus bei der Mietverwaltung Ihrer Immobilie unterstützen.
Quellen:
- https://service-public-particuliers.gouv.mc
- Loi n. 1.381 du 29/06/2011, relative aux droits d'enregistrement exigibles sur les mutations de biens et de droits immobiliers, section II, Des droits d'enregistrement et d'hypothèque.
- Ordonnance n. 1.016 du 04/11/1954, fixant les modalités d'exercice du droit de préemption insitué par l'article 28 de la loi n°580, du 29 juillet 1953.
- https://www.legimonaco.mc