Wie funktioniert das Steuersystem von Monaco?

Das monegassische Steuersystem ist einzigartig und einfach, da es ohne Einkommensteuer und mit einer niedrigen Gewerbesteuer funktioniert, was ein echter Vorteil für Privatpersonen und ausländische Unternehmen ist, die sich im Fürstentum niederlassen.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen von dieser nahezu vollständigen Steuerfreiheit.

Was sind die zwei Ausnahmen vom Steuersystem in Monaco?

Die Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist die einzige direkte Steuer auf Gesellschaften im Fürstentum. Sie gilt für Unternehmen, die weniger als 75% ihres Umsatzes im Fürstentum erzielen und daher mehr als 25% außerhalb von Monaco.

Sie gilt auch für Gesellschaften, die ihre Einnahmen aus Patenten und künstlerischen Eigentumsrechten beziehen, sowie für Gesellschaften, die eine gewerbliche oder industrielle Tätigkeit ausüben. Letztere unterliegen einem Steuersatz von 33,33% auf den Gesamtgewinn der Gesellschaft.

Die französische Staatsangehörigkeit besitzen

Alle Personen mit französischer Staatsangehörigkeit, die nicht im Fürstentum geboren wurden, unterliegen der französischen Einkommensteuer. Dies ist auf das einzige bilaterale Steuerabkommen des Fürstentums zurückzuführen, die Zollunion zwischen Frankreich und Monaco, die im Rahmen der franco-monegassischen Zollkonvention von 1963 geschlossen wurde.

Welche Steuergesetze gelten für Privatpersonen in Monaco?

Privatpersonen sind von allen Steuern auf Einkommen, Kapitalgewinne oder Kapital befreit. Dies gilt für:

  • Personen mit monegassischer Staatsangehörigkeit
  • natürliche Personen mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der französischen und amerikanischen, die offiziell in Monaco ansässig sind.
  • Personen mit französischer Staatsangehörigkeit, die im Fürstentum geboren wurden und ihren steuerlichen Wohnsitz nie nach Frankreich verlegt haben.
  • französische Staatsangehörige, die zum 31/10/1962 einen 5-jährigen Wohnsitz in Monaco nachweisen können

Wie werden Erbschaft- und Schenkungsrechte festgelegt?

In Monaco beträgt die Steuer auf eine Erbschaft oder Schenkung von Vermögenswerten bei direkter Verwandtschaft 0%. Tatsächlich gelten die Erbschaft- und Schenkungssteuern ausschließlich für im Fürstentum befindliche Vermögenswerte und variieren je nach dem spezifischen Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben bzw. dem Schenker und dem Beschenkten.

  • in direkter Linie wie Eltern und Kinder oder Ehegatten: 0%.
  • zwischen Geschwistern: 8%.
  • zwischen Onkeln, Tanten, Nichten und Neffen: 10%.
  • zwischen anderen Arten von Verwandten: 13%
  • zwischen nicht verwandten Personen: 16%

Was man über Stempel- und Registergebühren im Fürstentum wissen muss

Die Registergebühren

Die Registergebühren werden bei den Registrierungsformalitäten erhoben und betreffen Übertragungen oder zivilrechtliche bzw. gerichtliche Urkunden. Zu den Urkunden, die zwingend innerhalb verbindlicher Fristen registriert werden müssen, gehören beispielsweise:

  • Notarielle Urkunden
  • Gerichtliche Urkunden
  • Außergerichtliche Urkunden
  • Erbschaftserklärungen (Testamente)
  • Mietverträge
  • Die Übertragung von Immobilien
  • Unternehmensverkäufe

Die Stempelgebühren

Die Stempelsteuer ist eine Abgabe, die auf alle Schriftstücke erhoben wird, die für zivilrechtliche und gerichtliche Akte bestimmt sind, sowie auf Schriftstücke, die vor Gericht vorgelegt werden können und als Beweismittel dienen. Sie dient als Erhebungsmittel für Verwaltungsformalitäten wie:

  • Wohnsitzbescheinigung
  • Arbeitserlaubnis
  • Familienstammbuch
  • Reisepass…

Die Stempelgebühren sind in der Regel fest, aber der Betrag kann je nach Größe des Schriftstücks oder den in den Urkunden ausgedrückten Werten variieren.

Abschließend lässt sich sagen, dass eine Niederlassung in Monaco mit großer Wahrscheinlichkeit einen besonders positiven Einfluss auf Ihre steuerliche Situation haben könnte, nicht nur im privaten, sondern auch im beruflichen Bereich. Sie steigern damit den Wert Ihrer Einkünfte und erhöhen Ihr Potenzial, eine Immobilie in einem der Viertel des Fürstentums zu erwerben.