Wie funktioniert das Steuersystem von Monaco?

Das monegassische Steuersystem ist einzigartig und einfach: Es gibt keine Einkommensteuer und nur eine geringe Gewerbesteuer, was für Privatpersonen und ausländische Unternehmen, die sich in der Fürstentum niederlassen, ein echter Vorteil ist.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen von dieser nahezu vollständigen Steuerfreiheit.

Was sind die zwei Ausnahmen im Steuersystem von Monaco?

Die Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist die einzige direkte Steuer auf Gesellschaften im Fürstentum. Sie gilt für Unternehmen, die weniger als 75% ihres Umsatzes im Fürstentum erzielen und damit mehr als 25% außerhalb von Monaco.

Sie gilt ebenfalls für Gesellschaften, die ihre Einkünfte aus Patenten und künstlerischen Eigentumsrechten beziehen, sowie für Gesellschaften, die eine gewerbliche oder industrielle Tätigkeit ausüben. Letztere unterliegen einem Steuersatz von 33,33 % auf den gesamten Gesellschaftsgewinn.

Die französische Staatsangehörigkeit

Alle Personen mit französischer Staatsangehörigkeit, die nicht im Fürstentum geboren wurden, sind der französischen Einkommensteuer unterworfen. Dies ist auf das einzige bilaterale Steuerabkommen des Fürstentums zurückzuführen, die Zollunion zwischen Frankreich und Monaco, die im Rahmen der franco-monegassischen Zollkonvention von 1963 geschlossen wurde.

Welche Steuergesetze gelten für Privatpersonen in Monaco?

Privatpersonen sind von allen Steuern auf Einkommen, Kapitalgewinne oder Kapital befreit. Dies betrifft:

  • Personen mit monegassischer Staatsangehörigkeit
  • natürliche Personen mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der französischen oder amerikanischen, die offiziell in Monaco ansässig sind.
  • Personen mit französischer Staatsangehörigkeit, die im Fürstentum geboren wurden und ihren steuerlichen Wohnsitz nie nach Frankreich verlegt haben.
  • Franzosen, die eine 5-jährige Ansässigkeit in Monaco zum 31.10.1962 nachweisen können

Wie werden Erbschaft- und Schenkungsrechte definiert?

In Monaco beträgt die Steuer auf Erbschaft oder Schenkung von Gütern in direkter Linie 0%. Tatsächlich gelten die Erbschaft- und Schenkungssteuern ausschließlich für im Fürstentum gelegene Güter und unterscheiden sich je nach dem spezifischen Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben bzw. dem Schenker und dem Beschenkten.

  • in direkter Linie wie Eltern und Kinder oder Ehegatten: 0%.
  • zwischen Geschwistern: 8%.
  • zwischen Onkeln, Tanten, Neffen und Nichten: 10%.
  • zwischen anderen Arten von Verwandten: 13%
  • zwischen nicht verwandten Personen: 16%

Was man über Stempel- und Eintragungsgebühren im Fürstentum wissen sollte

Die Eintragungsgebühren

Die Eintragungsgebühren werden bei den Eintragungsformalitäten erhoben und betreffen Übertragungen sowie zivil- oder gerichtliche Urkunden. Die Urkunden, die zwingend und innerhalb verbindlicher Fristen einzutragen sind, sind zum Beispiel:

  • Notarielle Urkunden
  • Gerichtliche Urkunden
  • Außergerichtliche Urkunden
  • Erbschaftserklärungen (Testamente)
  • Mietverträge
  • Die Übertragung von Immobilien
  • Unternehmensverkäufe

Die Stempelgebühren

Die Stempelsteuer ist eine Steuer, die auf alle Schriftstücke erhoben wird, die für zivil- und gerichtliche Urkunden sowie für Schriftsätze bestimmt sind, die vor Gericht vorgelegt werden können und dort Beweiskraft haben. Sie dient als Erhebungsmittel für administrative Formalitäten wie:

  • Wohnsitzbescheinigung
  • Arbeitserlaubnis
  • Familienbuch
  • Reisepass

Die Stempelgebühren sind in der Regel fest, doch kann der Preis je nach dem Format des Papiers oder den in den Urkunden ausgedrückten Werten variieren.

Abschließend lässt sich sagen, dass eine Niederlassung in Monaco mit sehr großer Wahrscheinlichkeit einen besonders positiven Einfluss auf Ihre steuerliche Situation haben könnte, nicht nur im privaten, sondern auch im beruflichen Kontext. Sie steigern damit Ihre Einkünfte und erhöhen Ihr Potenzial, eine Immobilie in einem der Viertel des Fürstentums zu erwerben.