Sich im Fürstentum als Expatriate niederzulassen oder ständiger Einwohner zu werden, erfordert eine gründliche Kenntnis des einzuhaltenden Verfahrens und der zu erfüllenden Bedingungen. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie kennen müssen, um sich in Monaco niederzulassen.
Aufenthalt in Monaco für weniger als 3 Monate
Ausländer, die planen, sich höchstens drei Monate pro Jahr in Monaco aufzuhalten, benötigen in der Regel nur ein Ausweisdokument, wie einen Personalausweis oder einen Reisepass. Für Nicht-Europäer ist dasselbe Dokument erforderlich, das für die Einreise nach Frankreich benötigt wird.
Aufenthalt in Monaco für mehr als 3 Monate
Anforderungen für Europäer:
Für europäische Staatsbürger, mit Ausnahme französischer Einwohner, die planen, sich mehr als drei Monate im Fürstentum aufzuhalten, sind folgende Nachweise erforderlich, um eine offizielle Aufenthaltserlaubnis bei der öffentlichen Sicherheitsbehörde zu erhalten:
- Ein Nachweis über eine Unterkunft in Monaco (sie kann gemietet oder im Besitz sein).
- Ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel wie:
- Ein Arbeitsvertrag
- Ein autorisiertes Dokument, das bestätigt, dass Sie Geschäftsführer Ihres Unternehmens, Selbstständiger usw. sind.
- Eine Bankbescheinigung
- Nachweis der Unterstützung durch eine dritte Person
- Nachweis über ausreichende Ersparnisse
- Nachweis der Unbescholtenheit, wie:
- Ein Auszug aus Ihrem Strafregister
- Eine eidesstattliche Erklärung, dass Sie noch nie verurteilt wurden.
Europäische Einwohner müssen kein Visum beantragen, um sich in Monaco niederzulassen.
Anforderungen für Nicht-Europäer:
Wenn Sie Staatsbürger eines Staates sind, der nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört, müssen Sie ein Visum beantragen, um nach Monaco zu kommen, indem Sie folgende Dokumente beim französischen Konsulat einreichen:
- Ein Nachweis über eine Unterkunft in Monaco (sie kann gemietet, im Besitz oder zugesagt sein).
- Ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel wie:
- Ein Arbeitsvertrag
- Ein autorisiertes Dokument, das bestätigt, dass Sie Geschäftsführer Ihres Unternehmens, Selbstständiger usw. sind.
- Eine Bankbescheinigung
- Nachweis der Unterstützung durch einen Dritten
- Nachweis über ausreichende Ersparnisse
- Nachweis der Unbescholtenheit, wie:
- Ein Auszug aus Ihrem Strafregister
- Eine eidesstattliche Erklärung, dass Sie noch nie verurteilt wurden.
- Ausweisdokumente
- Das Antragsformular für ein Langzeitvisum
Sobald Sie das Visum erhalten haben, müssen Sie die offizielle Aufenthaltserlaubnis bei der öffentlichen Sicherheitsbehörde beantragen und dabei dasselbe Verfahren wie europäische Staatsangehörige befolgen.
Falls Sie sich jedoch vor Ihrem Umzug nach Monaco in Frankreich aufgehalten haben, ist das Verfahren leicht abweichend.
Antragsteller, die seit mehr als einem Jahr in Frankreich leben
Wenn Sie Staatsangehöriger eines Nicht-EWR-Staates sind und seit mehr als einem Jahr in Frankreich wohnen, müssen Sie Folgendes tun:
- Den Niederlassungsantrag bei der französischen Botschaft in Monaco einreichen.
- Eine Kopie der französischen Aufenthaltserlaubnis vorlegen
Antragsteller, die seit weniger als einem Jahr in Frankreich leben
Als nicht-europäischer Staatsangehöriger, der seit weniger als einem Jahr in Frankreich lebt, müssen Sie die für Ausländer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums geltenden Regeln befolgen und Ihren Visumantrag beim französischen Konsulat einreichen.
Insgesamt ist das formelle Antragsverfahren angenehm unkompliziert und vor allem lohnenswert! Das Fürstentum bietet die Vorteile eines unvergleichlichen Steuersystems, einen außergewöhnlich hohen Lebensstandard, das prestigeträchtigste Umfeld, das man sich wünschen kann, und visumfreien Zugang zu allen Schengen-Staaten für seine Einwohner.