Die Niederlassung im Fürstentum als Expatriate oder als dauerhafter Resident setzt eine gründliche Kenntnis des einzuhaltenden Verfahrens und der zu erfüllenden Bedingungen voraus. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um sich in Monaco niederzulassen.

Aufenthalt in Monaco für weniger als 3 Monate

Ausländer, die einen Aufenthalt in Monaco von maximal drei Monaten pro Jahr planen, benötigen in der Regel lediglich ein Ausweisdokument, wie etwa einen Personalausweis oder einen Reisepass. Für Nicht-Europäer gilt dasselbe Dokument für die Einreise nach Frankreich.

Aufenthalt in Monaco für mehr als 3 Monate

Anforderungen für Europäer:

Für europäische Staatsbürger – mit Ausnahme französischer Staatsbürger –, die einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Fürstentum planen, sind folgende Nachweise erforderlich, um bei der Sûreté Publique eine offizielle Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten:

  • Ein Nachweis über eine Unterkunft in Monaco (gemietet oder im Eigentum).
  • Ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, wie zum Beispiel:
    • Ein Arbeitsvertrag
    • Ein offizielles Dokument, das belegt, dass Sie Geschäftsführer Ihres Unternehmens, selbstständig o. Ä. sind
    • Eine Bankbescheinigung
    • Nachweis der Unterstützung durch eine dritte Person
    • Nachweis ausreichender Ersparnisse
  • Nachweis über die persönliche Integrität, wie etwa:
    • Ein Auszug aus dem Strafregister
    • Eine Ehrenerklärung, die bestätigt, dass Sie bisher nicht verurteilt wurden.

Europäische Bürger benötigen kein Visum, um sich in Monaco niederzulassen.

Anforderungen für Nicht-Europäer:

Wenn Sie Staatsbürger eines Staates sind, der nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, müssen Sie beim französischen Konsulat ein Visum für die Einreise nach Monaco beantragen und dabei folgende Unterlagen vorlegen:

  • Einen Wohnungsnachweis in Monaco (gemietet, im Eigentum oder zugesichert).
  • Einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, wie zum Beispiel:
    • Ein Arbeitsvertrag
    • Ein offizielles Dokument, das belegt, dass Sie Geschäftsführer Ihres Unternehmens, selbstständig o. Ä. sind
    • Eine Bankbescheinigung
    • Nachweis der Unterstützung durch Dritte
    • Nachweis ausreichender Ersparnisse
  • Nachweis über die persönliche Integrität, wie etwa:
    • Ein Auszug aus dem Strafregister
    • Eine Ehrenerklärung, die bestätigt, dass Sie bisher nicht verurteilt wurden.
  • Ausweisdokumente
  • Das Antragsformular für das langfristige Visum

Sobald Sie das Visum erhalten haben, müssen Sie die offizielle Aufenthaltsgenehmigung bei der Sûreté Publique beantragen und dabei dasselbe Verfahren wie europäische Staatsangehörige befolgen.

Wenn Sie sich jedoch vor Ihrem Umzug nach Monaco in Frankreich aufgehalten haben, ist das Verfahren geringfügig anders.

Antragsteller, die sich seit mehr als einem Jahr in Frankreich aufhalten

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Nicht-EWR-Staates sind und seit mehr als einem Jahr in Frankreich wohnen, müssen Sie wie folgt vorgehen:

  • Den Niederlassungsantrag bei der französischen Botschaft in Monaco einreichen.
  • Eine Kopie des französischen Aufenthaltstitels vorlegen

Antragsteller, die sich seit weniger als einem Jahr in Frankreich aufhalten

Als nicht-europäischer Staatsangehöriger, der sich seit weniger als einem Jahr in Frankreich aufhält, müssen Sie die für Ausländer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums geltenden Vorschriften befolgen und Ihren Visumantrag beim französischen Konsulat einreichen.

Insgesamt ist das formelle Antragsverfahren angenehm unkompliziert und vor allem: Es lohnt sich! Das Fürstentum bietet die Vorzüge eines unvergleichlichen Steuersystems, einen außergewöhnlich hohen Lebensstandard, das renommierteste Umfeld, das man sich wünschen kann, sowie für seine Einwohner visumfreien Zugang zu allen Schengen-Staaten.